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Pressemitteilung

5 Jahre neues bayerisches Naturschutzgesetz

Trendumkehr erreicht, aber es bleibt noch viel zu tun.

Am 26.11.24 veranstaltete die ÖDP (KV Schweinfurt / BV Unterfranken) in Kooperation mit dem LBV Schweinfurt eine Vortragsveranstaltung über die Zwischenbilanz des 5 Jahre alten bayerischen Naturschutzgesetzes im LEVI`s in Schweinfurt–Oberndorf. Referenten waren die ÖDP-Landesvorsitzende Agnes Becker und der Landesvorsitzende des LBV Dr. Norbert Schäffer. Das Gesetz resultierte historisch aus dem von Agnes Becker initiierten Volksbegehren „Rettet die Bienen!“, nachdem zuvor wissenschaftlich der Nachweis eines dramatischen Artensterbens erbracht worden war. Das von der ÖDP verfasste und von ÖDP und LBV gemeinsam auf den Weg gebrachte Volksbegehren wurde durch die Unterstützung von mehr als 1,7 Millionen Bürgern zum erfolgreichsten Volksbegehren der bayerischen Geschichte. Nach Annahme durch die Regierung, die sogar ergänzende Zielvorgaben mit einbrachte, wurde es zum neuen Naturschutzgesetz – ein Paradebeispiel für die Möglichkeiten der direkten Demokratie. Der LBV beauftragte ergänzend die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen mit der jährlichen wissenschaftlichen Überprüfung, inwieweit die Ziele des Volksbegehrens tatsächlich umgesetzt werden. In diesem Jahr konnten erstmals alle Indikatoren in die Bilanz einbezogen werden.

Dr. Schäffer konnte von beachtlichen Erfolgen berichten: So ist der geforderte Anteil von 10% Naturwald im Staatswald und ein deutlich verbessertes Netz aus Gewässerrandstreifen weitgehend erreicht. Der „bayerische Streuobstpakt“ kommt planmäßig voran und wird bis 2035 für eine Million zusätzlicher Obstbäume sorgen, wofür eine Finanzierung von 670 Millionen Euro errechnet und zugesagt ist. Insgesamt sei eine „Trendumkehr“ zu beobachten: „Wir sind auf einem guten Weg!“

Relevante und kritische Defizite bestehen allerdings beim Ökolandbau. Hier lag die erreichte Quote 2023 bei 13% bei einem angestrebten Ziel von 30% bis 2030. Hier fehle eine verbindliche staatliche Quote für den Einkauf biologisch erzeugter Lebensmittel. Erheblicher Nachholbedarf besteht auch bei der angestrebten Reduzierung des Pestizideinsatzes, sowie beim geplanten Biotopverbund. Letzterer sei laut Dr. Schäffer das wichtigste Ziel des Gesetzes und „wichtiger als alle anderen Teilziele zusammengenommen.“ Er resümiert: „10,4 Prozent sind erreicht. Es geht in die richtige Richtung. Es fehlen die nächsten 5 Prozent. Sie lassen sich nicht zusammenrechnen, sie sind neu zu schaffen.“ Es bedeute einen großen Aufwand, 5 Prozent aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und als Vernetzungswege für bedrohte Pflanzen und Tiere umzubauen.

Anschließend verwies Agnes Becker auf aktuelle politische Entwicklungen, die z.B. zu Forderungen führen, erreichte Umweltstandards wieder zugunsten verbesserter Ernährungssicherheit zu demontieren. Für die Ernährungssicherheit gebe es aber deutlich wichtigere Stellschrauben als den Verzicht auf die aus Artenschutz-Sicht zwingend nötigen mindestens 4 Prozent Brachen, die einige Verbände und Politiker fordern. „Die wichtigste ist: Den Fleischverbrauch halbieren!“ Ebenso zu kritisieren ist das Wegwerfen von Lebensmitteln. Aktuell werde in Deutschland ein Drittel nach (!) dem Kauf weggeworfen – laut LBV „völlig respektlos“ auch gegenüber den Erzeugern: „Wir müssen wissen, wie wir mit Lebensmitteln umgehen: Sie werden nicht sofort toxisch bei der Überschreitung des Verfallsdatums.“ Zudem sei die extensive Produktion sog. Energiepflanzen in der Regel sehr ineffizient, wobei sie in der Diskussion eine möglicherweise sinnvolle Einsatzmöglichkeit für dieselfreien Treibstoff bei Traktoren einräumte.

Beide Referenten betonten, dass das Volksbegehren den Landwirten keine Schuld am Artensterben gebe, wie häufig behauptet. Vielmehr gehe es um eine Ursachenanalyse. Im Resultat müsse die Landwirtschaft durch adäquate Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Artenschutzes umzusetzen, da nur sie dies leisten könne und müsse. Ebenso sollte auch jeder einzelne seinen Beitrag zu einem verbesserten Artenschutz leisten, beispielsweise durch artenfördernde Gartengestaltung.

Schließlich rundete eine lebhafte und konstruktive Diskussion die gelungene Veranstaltung ab, die vom zahlreichen Publikum mit freundlichem Applaus aufgenommen wurde.

Dr. Karlheinz Kalb

Vorstandsmitglied der ÖDP-KV Schweinfurt

28.11.2024

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